Antibiotika Hintergrund MRE im/in der: Meldepflichten: Gefördert durch: |
Meldepflicht für MRSA-Nachweise in Blut- und Liquorkulturen Am 01.07.2009 trat bundesweit eine Meldepflicht für MRSA-Nachweise in Blut- und Liquorkulturen in Kraft. Demnach müssen die Labore diese Keimnachweise an das Gesundheitsamt melden. Die Meldung muss an das für den Einsender zuständige Gesundheitsamt geschickt werden, d.h. wenn die Proben von Kliniken veranlasst wurden, an das für die jeweilige Klinik zuständige Gesundheitsamt, nicht an das für den Wohnort des Patienten zuständige Amt. Die Gesundheitsämter werden dann weitere Recherchen anstellen. Nebenstehend sind für die Gesundheitsämter des MRE-Netz Rhein-Main die jeweiligen Erhebungsbögen mit den entsprechenden Kontaktdaten incl. Faxnummern der Gesundheitsämter eingestellt, sodass diese von den Einrichtungen leicht heruntergeladen, ausgefüllt und problemlos an das zuständige Gesundheitsamt gefaxt werden können. Ergebnisse und eine Bewertung der Meldepflicht MRSA in Blut- und Liquorkulturen in Frankfurt am Main finden Sie im Jahresbericht der Hygieneabteilung des Gesundheitsamtes auf S. 86 ff. |
MRSA Erfassungsbögen zur Meldung beim zuständigen Gesundheitsamt Frankfurt am Main |
|||
|