Informationen
MRE im Altenpflegeheim und in der ambulanten Pflege
MRSA und MRGN sind auch bei Bewohnern von Altenpflegeheimen nachweisbar. Jedoch ist die Übertragungswahrscheinlichkeit – im Gegensatz zur Klinik – bei Einhaltung guter Basishygienemaßnahmen gering.
Deshalb sind Isolierungsmaßnahmen wie sie in der Klinik erforderlich sind in Altenpflegeheimen grundsätzlich nicht notwendig. Beim Umgang mit Bewohnern mit MRSA und 4MRGN werden jedoch einige weitere Maßnahmen empfohlen.
Welche Hygieneanforderungen im Altenpflegeheim und in der ambulanten Pflege sind geeignet, eine Übertragung von MRE zu vermeiden?
Grundsätzlich sind auch in Altenpflegeheimen und in der ambulanten Pflege die Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) einzuhalten. Insbesondere die Empfehlung Infektionsprävention in Heimen gilt es zu berücksichtigen.
Die wichtigsten Überträger von Krankheitserregern sind die Hände des Personal. Bei fast allen pflegerischen Tätigkeiten werden die Hände mit potentiell pathogenen Erregern kontaminiert. Als wirksamste Maßnahme zur Unterbrechung von Infektionsketten in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen gilt die hygienische Händedesinfektion.
Hierzu hat die Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) die Empfehlung Händehygiene in Einrichtungen des Gesundheitswesens publiziert.
Die Aktion Saubere Hände unterstützt Altenpflegeheime und ambulante Einrichtungen kostenfrei in der Umsetzung eines Interventionsbündels zur Verbesserung der Händedesinfektion und der Optimierung Ihres Infektionsschutzes.
Vortragsfolien
Informationsflyer für Patienten und Angehörige
Wir haben Informationsflyer zu den verschiedenen Erregern erstellt und diese auch in verschiedene Sprachen übersetzen lassen.
Diese dürfen Sie gerne an Patienten und Angehörige weitergeben und in Aufklärungsgesprächen verwenden.
Die Informationsflyer können kostenlos bei unserem Netzwerk bestellt werden.
Teilnahme am Netzwerk
Das MRE-Netz Rhein-Main bietet die Möglichkeit einer kostenlosen Mitgliedschaft im Netzwerk.
Teilnahmevoraussetzungen:
- Umsetzung RKI-Empfehlungen für Heime (aktualisierter Hygieneplan, praktische Hygiene)
- Fester Ansprechpartner für Hygiene vor Ort mit entsprechender Qualifizierung (z.B. 40 Stunden Kurs Hygienebeauftragte in der Pflege) und angemessene Freistellung
- Jährliche Fortbildung aller, im stationären Bereich arbeitenden Mitarbeiter zu MRE und zu Händehygiene in Übereinstimmung mit den Themen des Netzwerks
- Förderung der Händehygiene (Fortbildung s.o. und Erfassung des Händedesinfektionsmittelverbrauchs pro Jahr (sowie der Pflegetage pro Jahr, damit ml/Pflegetag errechnet werden kann)
- Erststellung und Umsetzung eines Konzeptes zur Verbesserung der Lebensqualität bei Bewohnern mit MRE (Integrationskonzept für Träger von MRSA/MRE)
Wir haben Ihr Interesse geweckt und Sie möchten Mitgliedglied im MRE-Netz werden?
Ihre Einrichtung liegt im Zuständigkeitsbereich der Gesundheitsämter der Städte Frankfurt, Offenbach, Wiesbaden oder der Kreise Main-Taunus, Hochtaunus, Main-Kinzig, Rheingau-Taunus, Wetterau oder Landkreis Offenbach, dann brauchen Sie nur die ausgefüllte Teilnahme-Erklärung an Ihr zuständiges Gesundheitsamt zu senden!
Teilnahmevoraussetzungen:
- Umsetzung der Hygieneempfehlungen des Netzwerks (Hygieneplan)
- Aktueller Hygieneplan zu MRSA und MRGN analog KRINKO
- Fester Ansprechpartner für Hygiene vor Ort mit entsprechender Qualifizierung (z.B. 40 Stunden Kurs Hygienebeauftragte in der Pflege) und angemessene Freistellung
- Regelmäßige Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen zu MRE und Händehygiene (jährlich aller Mitarbeiter)
- Erfassung und Übermittlung folgender Parameter an das Netzwerk jährlich:
- Händedesinfektionsmittelverbrauch
- Patienten insgesamt und MRSA/MRE-Patienten getrennt
- Anzahl der SGB V-Leistungen und der SGB XI-Einsätze
Wir haben Ihr Interesse geweckt und Sie möchten Mitgliedglied im MRE-Netz werden?
Ihre Einrichtung liegt im Zuständigkeitsbereich der Gesundheitsämter der Städte Frankfurt, Offenbach, Wiesbaden oder der Kreise Main-Taunus, Hochtaunus, Main-Kinzig, Rheingau-Taunus, Wetterau oder Landkreis Offenbach, dann brauchen Sie nur die ausgefüllte Teilnahme-Erklärung an Ihr zuständiges Gesundheitsamt zu senden!
MRE-Siegel
Mitglieder des MRE-Netz Rhein-Main haben die Möglichkeit zu zeigen, dass sie über die gesetzlichen Vorschriften hinaus Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung von MRE umsetzen. Dazu hat die Landesarbeitsgemeinschaft der Hessischen MRE-Netzwerke Kriterien definiert, deren Einhaltung die Voraussetzung für die Verleihung des MRE-Siegls sind. Einrichtungen die ein MRE-Siegel anstreben müssen die Kriterien über mindestens zwei Jahre eingehalten bzw. umgesetzt haben. Die Überprüfung erfolgt durch das örtlich zuständige Gesundheitsamt.