Informationen
MRE in Kindergemeinschaftseinrichtungen
Auch Kinder können mit MRSA und anderen MRE besiedelt sein. Eine Besiedelung mit MRE macht keine Krankheitszeichen und ist nicht gefährlich.
Auch für Kinder gilt – wie für besiedelte Erwachsene: innerhalb eines Krankenhauses sind besondere Hygienemaßnahmen zu beachten, außerhalb von medizinischen Einrichtungen dürfen die Menschen sich frei bewegen. Eine gute Hygiene (insbesondere Händewaschen!) reicht aus. Kinder, die mit MRSA oder anderen MRE besiedelt sind, können die Kita und Schule besuchen, für sie besteht keine Meldepflicht an die Kindergemeinschaftseinrichtungen.
Die wichtigsten multiresistenten Erreger (MRE):
Methicillin-resistenter Staphylococcus aureus (MRSA)
Das Bakterium Staphylococcus aureus ist auf der Haut von vielen gesunden Menschen zu finden. Wenn dieses Bakterium gegen verschiedene Antibiotika widerstandsfähig geworden ist, wird es MRSA genannt: Methicillin-resistenter Staphylococcus aureus.
Wann wird’s gefährlich?
Im Allgemeinen sind diese MRSA-Bakterien für gesunde Personen außerhalb des Krankenhauses ungefährlich. Aber im Krankenhaus ist das Ansteckungs- und Erkrankungsrisiko für Patienten erhöht.
Gefährlich wird es, wenn MRSA-Bakterien von der Hautoberfläche unter die Haut gelangen und in den Körper eindringen und krankmachen. Diese Erkrankung zu behandeln ist schwierig, da viele Antibiotika nicht mehr wirksam sind.
Wann soll behandelt werden?
Bei einer MRSA-Infektion mit Krankheitssymptomen wird Ihr Arzt eine spezielle Behandlung mit einem der wenigen noch wirksamen Antibiotika durchführen.
Befinden sich die MRSA nur auf der Haut, ohne Krankheitszeichen zu verursachen, dann sollen bestimmte Maßnahmen zur Entfernung dieser Bakterien von der Haut eingeleitet werden, z. B. desinfizierende Waschungen.
Darauf müssen Sie sich als MRSA-Patient einstellen:
Im Krankenhaus
- Ihr Arzt wird eine Isolierung anordnen, deshalb dürfen Sie Ihr Zimmer nur nach Erlaubnis durch das Personal verlassen.
- Besucher müssen besondere hygienische Maßnahmen befolgen. Konkrete Informationen gibt Ihnen das Personal.
- Das Personal trägt zur Vermeidung von Übertragungen auf weitere Personen bei Ihrer Behandlung Schutzkleidung (Kittel, Handschuhe und eventuell Mund- Nasen-Schutz und Kopfhaube).
Die Händedesinfektion ist besonders wichtig: Alle (Patienten, Besucher und Personal) müssen sich vor Verlassen des Zimmers die Hände desinfizieren!
Außerhalb des Krankenhauses
In Altenpflege-, Wohn- und Behindertenheimen
Eine gute Basishygiene, insbesondere die Händehygiene ist die wesentliche Maßnahme zur Verhütung der Weiterverbreitung der Keime. Das Altenpflegeheim und andere Heime gelten i. d. R. nicht als Risikobereich. Eine Isolierung ist nicht erforderlich.
Zu Hause
Waschen Sie sich sorgfältig und häufig die Hände und befolgen Sie die Regeln der persönlichen Hygiene. Dann ist das Übertragungsrisiko gering. Führen Sie ein normales Leben! Informieren Sie Ihre weiterbehandelnden Ärzte und Pflegenden darüber, dass bei Ihnen MRSA-Bakterien festgestellt wurden.
Wie werden MRSA übertragen?
Bei Menschen mit MRSA finden sich hohe Konzentrationen dieser Bakterien in der Nase, auf der Haut, in offenen Wunden und eventuell auch in Körperausscheidungen. In geringeren Konzentrationen kommen sie auch im direkten Umfeld der Patienten vor. Von dort werden MRSA im Wesentlichen über die Hände auf andere Menschen übertragen. Weitere mögliche Übertragungswege sind Niesen und Husten, wenn diese Bakterien im Nasen- und Rachenraum vorkommen.
Welches Ziel wird angestrebt, und wie wird dieses erreicht?
Oberstes Ziel ist, die Weiterverbreitung von MRSA vor allem auf andere Menschen zu verhindern.
Die wichtigste und gleichzeitig einfachste Maßnahme ist dabei eine korrekte Hände-Hygiene!
Vancomycin-resistente Enterokokken
Im Darm des Menschen befinden sich zahlreiche unterschiedliche Bakterien. Darm-Bakterien mit dem Namen Enterokokken, die gegen das Antibiotikum Vancomycin widerstandsfähig geworden sind, werden VRE genannt, Vancomycin-resistente Enterokokken.
Wann wird’s gefährlich?
Im Allgemeinen sind diese VRE-Bakterien für gesunde Personen außerhalb des Krankenhauses ungefährlich. Aber im Krankenhaus ist das Ansteckungs- und Erkrankungsrisiko für Patienten erhöht.
Gefährlich wird es, wenn VRE-Bakterien aus dem Darm in die Blutbahn oder in andere Körperregionen eindringen und krankmachen. Diese Erkrankung zu behandeln ist schwierig, da viele Antibiotika nicht mehr wirksam sind.
Wann soll behandelt werden?
Nur bei einer Erkrankung mit Krankheitssymptomen wird Ihr Arzt eine spezielle Behandlung mit einem der wenigen noch wirksamen Antibiotika durchführen. Eine Behandlung von VRE-Bakterien ohne Krankheitssymptome ist nicht sinnvoll.
Darauf müssen Sie sich als VRE-Patient einstellen:
Im Krankenhaus
- Falls Ihr Arzt eine Isolierung angeordnet hat, dürfen Sie Ihr Zimmer nur nach Absprache mit dem Personal verlassen.
- Im Falle einer Isolierung müssen sich Besucher vor Betreten Ihres Zimmers beim Personal melden und bestimmte hygienische Maßnahmen befolgen.
- Das Personal trägt zur Vermeidung von Übertragungen auf weitere Personen bei Ihrer Behandlung Schutzkleidung (Kittel, Handschuhe und eventuell Mund- Nasen-Schutz und Kopfhaube).
Die Händedesinfektion ist besonders wichtig: Alle (Patienten, Besucher und Personal) müssen sich vor Verlassen des Zimmers die Hände desinfizieren!
Außerhalb des Krankenhauses
In Altenpflege-, Wohn- und Behindertenheimen
Eine gute Basishygiene, insbesondere die Händehygiene ist die wesentliche Maßnahme zur Verhütung der Weiterverbreitung der Keime. Das Altenpflegeheim und andere Heime gelten i. d. R. nicht als Risikobereich. Eine Isolierung ist nicht erforderlich.
Zu Hause
Waschen Sie sich sorgfältig und häufig die Hände und befolgen Sie die Regeln der persönlichen Hygiene. Dann ist das Übertragungsrisiko gering. Führen Sie ein normales Leben! Informieren Sie Ihre weiterbehandelnden Ärzte und Pflegenden darüber, dass bei Ihnen MRGN-Bakterien festgestellt wurden.
Wie werden VRE übertragen?
Hohe Konzentrationen an MRGN-Bakterien können in Stuhl und in bestimmten Fällen im Urin, manchmal auch in offenen Wunden vorhanden sein. Acinetobacter baumannii und Pseudomonas aeruginosa können sich darüber hinaus auch auf der Haut und Schleimhaut finden. Von dort werden sie im Wesentlichen über die Hände auf andere Menschen übertragen. Eine Übertragung ist möglich, wenn besiedelte Wunden nicht abgedeckt sind oder die Regeln der Basishygiene nicht ausreichend beachtet werden.
Welches Ziel wird angestrebt, und wie wird dieses erreicht?
Oberstes Ziel ist, die Weiterverbreitung von VRE vor allem auf andere Menschen zu verhindern.
Die wichtigste und gleichzeitig einfachste Maßnahme ist dabei eine korrekte Hände-Hygiene!
Multiresistente gramnegative Stäbchen-Bakterien
Im Darm – und auch auf der Haut sowie Schleimhaut des Menschen befinden sich zahlreiche unterschiedliche Bakterien. Einige dieser Bakterien fasst man aufgrund ihres Aussehens unter dem Mikroskop als gramnegative Stäbchen-Bakterien zusammen. Zu diesen gehören Darmbakterien (Enterobakterien) und andere Keime (z. B. Acinetobacter baumannii und Pseudomonas aeruginosa), die gegen viele Antibiotika widerstandsfähig werden können. In einem solchen Fall werden sie MRGN (multiresistente gramnegative Stäbchen-Bakterien) genannt. Bakterien, die gegen drei Antibiotika-Gruppen widerstandsfähig sind, werden 3MRGN, Bakterien, die gegen vier Antibiotika-Gruppen widerstandsfähig geworden sind, werden 4MRGN genannt.
Wann wird’s gefährlich?
Eine bloße Besiedelung des Darms oder der Haut mit diesen Bakterien ist für gesunde Menschen und Kontaktpersonen nicht gefährlich. Gefährlich wird es, wenn MRGN Bakterien entweder aus dem Darm oder von der Haut in Wunden, in die Blutbahn oder in andere Körperregionen eindringen und krankmachen. Diese Erkrankung zu behandeln ist schwierig, da bei den 3MRGN nur noch wenige und bei den 4MRGN fast gar keine Antibiotika mehr wirksam sind.
Wann soll behandelt werden?
Nur bei einer Erkrankung mit Krankheitssymptomen wird Ihr Arzt eine spezielle Behandlung mit einem der wenigen noch wirksamen Antibiotika durchführen. Eine Behandlung von MRGN-Bakterien ohne Krankheitssymptome ist nicht erforderlich. Eine „Darmsanierung“ ist nicht möglich.
Darauf müssen Sie sich als MRGN-Patient einstellen:
Im Krankenhaus
Patienten mit 4MRGN werden i. d. R. in allen Bereichen des Krankenhauses isoliert. Patienten mit 3MRGN werden nur in besonderen Bereichen, in denen es durch die Art der Behandlung besonders leicht zu Infektionen kommen kann (z. B. Intensivstationen oder Krebsstationen), isoliert.
Falls Ihr Arzt eine Isolierung angeordnet hat,
- dürfen Sie Ihr Zimmer nur nach Absprache mit dem Personal verlassen,
- müssen sich Besucher vor Betreten des Zimmers beim Personal melden und bestimmte hygienische Maßnahmen befolgen,
- trägt das Personal zur Vermeidung von Übertragungen auf weitere Personen bei Ihrer Behandlung Schutzkleidung (z. B. Kittel, Handschuhe).
Die Händedesinfektion ist besonders wichtig: Alle (Patienten, Besucher und Personal) müssen sich vor Verlassen des Zimmers die Hände desinfizieren!
Außerhalb des Krankenhauses
In Altenpflege-, Wohn- und Behindertenheimen
Eine gute Basishygiene, insbesondere die Händehygiene ist die wesentliche Maßnahme zur Verhütung der Weiterverbreitung der Keime. Das Altenpflegeheim und andere Heime gelten i. d. R. nicht als Risikobereich. Eine Isolierung ist nicht erforderlich.
Zu Hause
Waschen Sie sich sorgfältig und häufig die Hände und befolgen Sie die Regeln der persönlichen Hygiene. Dann ist das Übertragungsrisiko gering. Führen Sie ein normales Leben! Informieren Sie Ihre weiterbehandelnden Ärzte und Pflegenden darüber, dass bei Ihnen MRGN-Bakterien festgestellt wurden.
Wie erwirbt man die MRGN-Bakterien?
Die 3MRGN werden inzwischen bei vielen gesunden Menschen in der Allgemeinbevölkerung gefunden, oft auch nach Auslandsaufenthalten oder nach Antibiotikabehandlungen. Die 4MRGN sind eher Folge einer schweren Erkrankung mit längeren und verschiedenen Antibiotikabehandlungen.
Wie werden MRGN-Bakterien übertragen?
Hohe Konzentrationen an MRGN-Bakterien können in Stuhl und in bestimmten Fällen im Urin, manchmal auch in offenen Wunden vorhanden sein. Acinetobacter baumannii und Pseudomonas aeruginosa können sich darüber hinaus auch auf der Haut und Schleimhaut finden. Von dort werden sie im Wesentlichen über die Hände auf andere Menschen übertragen. Eine Übertragung ist möglich, wenn besiedelte Wunden nicht abgedeckt sind oder die Regeln der Basishygiene nicht ausreichend beachtet werden.
Welches Ziel wird angestrebt, und wie wird dieses erreicht?
Oberstes Ziel ist, die Weiterverbreitung von MRGN vor allem auf andere Menschen zu verhindern.
Die wichtigste und gleichzeitig einfachste Maßnahme ist dabei eine korrekte Hände-Hygiene!
Clostridioides difficile
Clostridioides difficile (C. diff.) ist ein Bakterium, das weltweit vorkommt. Es findet sich in der Umwelt und auch im Darm von gesunden Menschen und Tieren. Einige, aber nicht alle Clostridioides difficile-Keime können zusätzlich bestimmte Giftstoffe (Toxine) produzieren. Diese Giftstoffe können Menschen krankmachen.
Wie erwirbt man die Clostridioides difficile?
Man geht davon aus, dass die Erreger am ehesten mit Lebensmitteln aufgenommen werden. Aber auch eine Ansteckung von Mensch-zu-Mensch ist möglich.
Hohe Konzentrationen an Erregern können im Stuhl von Patienten mit C. diff.-Infektion vorhanden sein und von dort auf Flächen, aber auch auf die eigenen Hände des Patienten oder Bewohners gelangen. Von dort werden sie im Wesentlichen über die Hände auf die Hände anderer Menschen übertragen und können von der Hand in den Mund gelangen.
Wann wird’s gefährlich?
Eine Besiedelung des Darms ist für gesunde Menschen nicht gefährlich. Bei einer Behandlung mit Antibiotika kann aber die Zusammensetzung der normalen Darmflora gestört werden. Dann werden die nicht krankmachenden „normalen“ Bakterien durch Antibiotika abgetötet; die gegen diese Antibiotika häufig resistenten C. diff.-Bakterien können sich dann vermehren und ihre Giftstoffe können zu einer Schädigung der Darmschleimhaut mit Durchfall, Bauchschmerzen und Übelkeit führen.
Darauf müssen Sie sich als Patient mit Clostridioides difficile einstellen:
Im Krankenhaus
Die Händehygiene ist besonders wichtig, um eine Weiterverbreitung dieser Bakterien zu vermeiden. Zur Pflege der Patienten müssen Handschuhe getragen werden und die Hände müssen nach der Desinfektion zusätzlich gewaschen werden, um die Sporen des Erregers zu entfernen.
Patienten mit Symptomen (Durchfall) einer C. diff.-Erkrankung sollen in allen Bereichen des Krankenhauses isoliert werden. Diese Isolierung kann in aller Regel 2 Tage nach Ende des Durchfalls aufgehoben werden.
Falls Ihr Arzt eine Isolierung angeordnet hat,
- dürfen Sie Ihr Zimmer nur nach Absprache mit dem Personal verlassen,
- müssen sich Besucher vor Betreten des Zimmers beim Personal melden und bestimmte hygienische Maßnahmen befolgen,
- trägt das Personal zur Vermeidung von Übertragungen auf weitere Personen bei Ihrer Behandlung Schutzkleidung (z. B. Kittel, Handschuhe).
In Altenpflege-, Wohn- und Behindertenheimen
Eine gute Basishygiene, insbesondere die Händehygiene ist die wesentliche Maßnahme zur Verhütung der Weiterverbreitung der Keime. Im Altenpflegeheim oder in Behinderteneinrichtungen ist eine Isolierung bzw. Trennung von anderen allenfalls für die Zeit der Symptome erforderlich. Sie kann in aller Regel 2 Tage nach Ende der Symptome (Durchfall) aufgehoben werden.
Welche Hygienemaßnahmen sind erforderlich?
Im Krankenhaus, Altenpflegeheim und Behinderteneinrichtungen
Im Krankenhaus und Altenpflegeheim oder einer Einrichtung für Behinderte sollen bei Patienten mit Durchfallerkrankungen durch C. diff. die patientennahen sowie häufig berührte Flächen mit einem speziellen, auch gegen die Sporen des Erregers wirksamen Flächendesinfektionsmittel desinfiziert werden. So kann die Übertragung der Erreger über Flächen vermieden werden.
Die Mitarbeiter tragen bei der Versorgung von Patienten mit C. diff.-Erkrankung Handschuhe und müssen sich die Hände desinfizieren und zusätzlich anschließend waschen. Dadurch verhindern sie, dass sie bei der Pflege oder Behandlung den Erreger auf andere Patienten oder Bewohner übertragen.
Zu Hause
Waschen Sie sich häufig die Hände und befolgen Sie die Regeln der persönlichen Hygiene. Dann ist das Übertragungsrisiko gering. Waschen Sie Ihre Kleidung mit einem Vollwaschprogramm bei mindestens 60 °C, nutzen Sie eigene Handtücher und Waschlappen. Spülen Sie Geschirr in Ihrer Spülmaschine mit dem heißesten Programm, am besten bei mindestens 60 °C (kein Kurzprogramm).
Reinigen Sie zu Hause Toilette und Bad mit den üblichen Reinigungsmitteln, tun Sie dies aber häufiger.
Führen Sie diese Maßnahmen bis mindestens 2 Wochen nach Abklingen der Krankheitszeichen durch.
Wann soll behandelt werden?
Eine Behandlung von C. diff. im Darm ohne Krankheitssymptome ist weder sinnvoll noch möglich. Bei Verdacht auf eine Darminfektion durch Clostridioides difficile wird Ihr Arzt versuchen, zunächst alle Antibiotika abzusetzen. (Bitte setzen Sie Antibiotika nicht auf eigene Faust ab!) Bei schwererem Verlauf der Erkrankung wird Ihr Arzt Sie mit speziellen, gegen diesen Erreger wirksamen Antibiotika behandeln. Eine häufige Komplikation stellt das Wiederauftreten von Krankheitssymptomen nach jedem Absetzen der gegen Clostridioides difficile gerichteten Antibiotikabehandlung dar.
Welches Ziel wird angestrebt, und wie wird dieses erreicht?
Die wichtigsten Ziele sind die Verhütung schwerer Infektionen mit C. diff. und die Verhinderung der Weiterverbreitung. Da anfällige Menschen den Erreger häufig schon unbemerkt tragen, gilt es, eine starke Vermehrung von Clostridioides difficile im Darm – insbesondere aufgrund der abtötenden Wirkung von Antibiotika auf andere Darmbakterien – zu verhindern. Der Einsatz von Antibiotika „nur dann, wenn nötig“ ist also eine wichtige Maßnahme, um schwere Infektionen mit Clostridioides difficile zu verhüten. In Krankenhäusern sowie in Alten-/Pflegeheimen und in Behinderteneinrichtungen, aber auch zu Hause ist die korrekte Händehygiene die wichtigste und gleichzeitig einfachste Maßnahme zur Verhinderung der Weiterverbreitung der Erreger.
Informationsflyer für Patienten und Angehörige
Wir haben Informationsflyer zu den verschiedenen Erregern erstellt und diese auch in verschiedene Sprachen übersetzen lassen.
Die Informationsflyer können kostenlos bei unserem Netzwerk bestellt werden.
Dürfen MRE-besiedelte Kinder den Kindergarten und die Schule besuchen? Was ist gesetzlich festgelegt?
Kinder, die mit MRE besiedelt sind, sind nicht krank und dürfen die Schule besuchen.
Alle Kinder haben das Recht auf den Besuch einer Kindergemeinschaftseinrichtung. Für Kinder im Schulalter besteht Schulpflicht. Umgekehrt hat der Staat die Pflicht, Kinder in Schulen und Kindereinrichtungen zu schützen. Daher wurde im Infektionsschutzgesetz festgelegt, dass Kinder mit bestimmten im Gesetz genannten Erkrankungen wie z. B. bestimmte Magen-Darm-Infektionen, Masen, Keuchhusten, Windpocken, Verlausung etc., die Kindergemeinschaftseinrichtung nicht betreten dürfen, solange sie krank oder infektiös sind. Die Eltern sind verpflichtet, diese Erkrankungen dem Kindergarten oder der Schule mitzuteilen. Die Einrichtung ist verpflichtet, diese Krankheiten dem Gesundheitsamt zu melden (§ 34 IfSG).
Für MRE gilt dies nicht. Es gibt weder eine Mitteilungspflicht der Eltern an die Einrichtung noch eine Meldepflicht der Einrichtung an das Gesundheitsamt. Die Verbreitung dieser Erreger kann mit guter Hygiene verhütet werden. Dies verpflichtet die Einrichtungen, für eine gute Hygiene zu sorgen und bei den Kindern auf die Einhaltung der Hygiene hinzuwirken.
Gibt es Ausnahmen für Einrichtungen für behinderte Kinder?
Behinderte Kinder, auch Kinder mit PEG-Sonden, Tracheostoma oder Katheter, werden oft in speziellen Behinderten-Einrichtungen betreut. Auch für diese Kinder gelten die Schulpflicht und das Infektionsschutzgesetz, d. h. es gibt kein Besuchsverbot und keine Mitteilungspflicht bei MRE.
Generell, insbesondere aber, wenn die MRE-Besiedelung eines Kindes bekannt wird, gilt es, das Recht des einzelnen Kindes auf Bildung und Teilhabe gegen das Risiko der Besiedelung eines anderen schwerbehinderten Kindes mit MRE abzuwägen.
„Bevor ein Ausschluss von Personen aus einer Gemeinschaftseinrichtung aus Gründen des Infektionsschutzes veranlasst wird, sollte stets geprüft werden, ob die Belastungen, die beispielsweise in einer Familie durch Ausschluss eines Kindes aus einem Kindergarten entstehen, vermieden werden können, und ob das Ziel einer Verhütung von Infektionen nicht auch durch Aufklärung über Infektionswege, hygienische Beratung und ggf. detaillierte werden kann“ (Nassauer, 2012). Diese Abwägung sollte die Einrichtung gemeinsam mit dem Gesundheitsamt vornehmen.
Erlass des Hessischen Kultusministeriums
Empfehlungen des Netzwerks
Umgang mit MRSA-Nachweisen bei ansonsten gesunden Kindern ohne Infektionszeichen
Werden MRSA oder andere multiresistente Erreger bei Kindern festgestellt, ergeben sich viele Sorgen und Fragen der Eltern, der Erzieher und Lehrer.
Die Deutsche Gesellschaft für pädiatrische Infektiologie hat eine umfassende literaturgestützte Empfehlung zum Umgang mit Nachweisen bei ansonsten gesunden Kindern ohne Infektionszeichen zusammengestellt, woraus wir nachfolgend Auszüge zitieren:
Übertragung von MRSA innerhalb von Familien
„Die Übertragung von MRSA von einem besiedelten Neugeborenen, Säugling oder Kleinkind auf enge Kontaktpersonen innerhalb einer Familie oder Wohngemeinschaft ist sehr wahrscheinlich [57, 58]. Allerdings hat diese Übertragung auf ansonsten gesunde Familienmitglieder bei haMRSA in der Regel keine negativen Konsequenzen.
Innerhalb eines Haushaltes spielen bei der Übertragung unter anderem Waschlappen und Handtücher eine wichtige Rolle, wenn sie von mehreren Familienmitgliedern benutzt werden. Das vernünftige und auch materiell nachvollziehbare Ziel des Energiesparens hat dazu geführt, dass Waschlappen und Handtücher, aber auch die Unterwäsche und die Bettwäsche nicht mehr selbstverständlich bei mindestens 60 °C mit einem Vollwaschmittel, sondern bei niedrigeren Temperaturen gewaschen werden. Auf diese Weise werden MRSA beim Waschen nicht aus Textilien beseitigt, sondern sie kontaminieren den gesamten Inhalt der Waschmaschine. Auch Seifenstücke und andere gemeinsam genutzte Pflegemittel (Cremes, Lotionen, Shampoos) können – wenn sie mit MRSA kontaminiert sind – zur Übertragung zwischen den Haushaltsmitgliedern beitragen [65].“
Übertragung von MRSA Kindergärten und –Tagesstätten (day care centers)
„Zahlreiche Untersuchungen beschäftigen sich mit dem Nachweis von MRSA bei Kindern, die Tagestätten oder Kindergärten besuchen. Sie zeigen, dass die Übertragung von MRSA in Kindertagesstätten möglich ist, jedoch nur sehr selten zu einem Infektionsausbruch führt. Von einer besonderen Gefährdung gesunder Kleinkinder durch MRSA ist nicht auszugehen. Keineswegs jedoch muss jedes mit MRSA besiedelte, ansonsten gesunde Kind dekolonisiert werden.“
Risiko einer MRSA-Infektion bei ansonsten gesunden MRSA-kolonisierten Kindern
„Bis heute gibt es keine prospektive Untersuchung, die unter den Lebens- und Umweltbedingungen hier in Deutschland – eingedenk des immer noch überwiegenden Nachweises von haMRSA – Auskunft darüber gibt, wie hoch der Anteil an MRSA-Infektionen bei vormals nur MRSA-kolonisierten, ansonsten gesunden Kindern ist (Infektionsrate). In einer Risikopopulation (nach Intensivaufenthalt, hoher Anteil an caMRSAIsolaten) entwickelte ca. 1 von 10 Kindern in den ersten 12 Monaten nach der Entlassung aus dem Krankenhaus eine MRSA-Infektion [89]. Diese Rate ist deutlich niedriger als in vergleichbaren Studien mit erwachsenen Patientenkollektiven (ca. 30 %) [43, 90]. Es ist anzunehmen, dass bei ansonsten gesunden Kindern das Risiko einer MRSA-Infektion noch niedriger ist als in dieser Studienpopulation.
Haustiere
„Haustiere können vorübergehend mit MRSA besiedelt sein, sie sind jedoch erst dann in die kinderärztlichen Überlegungen einzubeziehen, wenn sich mit den üblichen Methoden keine Dekolonisierung der besiedelten Kinder und ihrer engen Kontaktpersonen erreichen lässt.“
Umgang mit MRSA-kolonisierten Kindern in der Kinderarztpraxis
„In einer Kinderarztpraxis ist es … sinnvoll, neben einer sorgfältigen Beachtung der Basishygiene durch Ärzte und Fachpersonal [123] vorrangig diejenigen Kinder zu identifizieren, die durch die Übertragung von Infektionserregern besonders gefährdet würden und diese Kinder organisatorisch/räumlich konsequent von allen anderen zu separieren. Kinder, die – ohne Anzeichen einer akuten Infektion – mit MRSA besiedelt sind und in der Kinderarztpraxis vorgestellt werden, dürfen sich unter diesen Voraussetzungen im allgemeinen Wartezimmer aufhalten.“
MRSA-Kolonisierung und Teilhabe am öffentlichen Leben
In Bezug auf den Nachweis einer Kolonisation mit MRSA besteht keine Melde- oder Mitteilungspflicht gegenüber der Tagesstätte, dem Kindergarten oder der Schule des MRSA-kolonisierten Kindes.
Eine MRSA-Meldepflicht besteht lediglich für den Nachweis von MRSA in Blutkulturen oder im Liquor sowie bei Verdacht auf einen Infektionsausbruch (zwei oder mehr gleichartige Erkrankungen, bei denen ein epidemischer Zusammenhang vermutet wird; IfSG §6 Abs. 1 No.5 und Abs.3 für nosokomiale Infektionen).
Ein mit MRSA-kolonisiertes Kind ohne Infektionszeichen der Haut darf ein Schwimmbad besuchen. Öffentliche Schwimmbäder müssen der DIN 19643 entsprechen, die Chlorung und Durchströmung des Bades macht eine MRSA-Übertragung durch Badewasser sehr unwahrscheinlich.
Sonderfall ca-MRSA Bedeutung des Panton-Valentine-Leukozidins (PVL)
Community acquired MRSA (caMRSA) sind im Unterschied zu im Krankenhaus erworbenen MRSA (hospital acquired haMRSA) oft in vitro sensibel gegen Clindamycin (auch gegen Gentamicin, Rifampicin, Cotrimoxazol und Tetrazykline) [8,28], woraus sich therapeutische Alternativen zu den Glykopeptiden ergeben [15].“ Oft findet man, dass diese CaMRSA-Erreger zusätzlich mit dem PVL Toxin assoziiert sind. „Das Panton-Valentine-Leukozidin (PVL) ist ein Exotoxin, das von bestimmten S. aureus- Isolaten unabhängig von der Methicillin- Resistenz (mecA-Gen) exprimiert wird. PVL-positive MRSA wurden mit rezidivierenden abszedierenden Haut und Weichteilinfektionen, deutlich seltener jedoch auch mit Blutstrominfektionen, einer besonders gefährlichen Form der nekrotisierenden Pneumonie und komplizierten Osteomyelitiden in Verbindung gebracht.
Typisches Beispiel in der Kinderärztlichen Praxis: ein Kind wird wiederholt mit Abszessen vorgestellt, die teilweise sogar gespalten werden müssen. Hier ist ggf. eine systemische Antibiotika-Therapie nach Antibiogramm und eine Sanierung des Umfelds (Wäsche, Bett, Bad) erforderlich. Bei genauerer Anamnese ergibt sich häufig, dass ein oder mehrere weitere Kontaktpersonen in der Familie oder im Sportverein ebenfalls Abszesse aufweisen. Dann sollte den engen Kontaktpersonen eine Untersuchung auf MRSA angeboten und im Fall des Nachweises eine Dekolonisation und seine sorgfältige Umgebungssanierung durchgeführt werden.