Informationen

Krankenhaus / Rehabilitation

MRE im Krankenhaus und Rehabilitationseinrichtungen

MRE sind primär ein Problem im Krankenhaus, da dort die Erreger aus drei Gründen sehr viel problematischer sind als außerhalb des Krankenhauses:

  • In Kliniken haben die Patienten oft Wunden (Verletzung oder Operationen), ihre Hautbarriere wird verletzt (z.B. durch Katheter, Infusionen), so dass die Keime von der Hautoberfläche – wo sie zunächst keine Probleme machen – unter die Haut gelangen können und zu Infektionen führen können.
  • In Kliniken sind viele meist schwerkranke Menschen auf engem Raum zusammen, es gibt viele Hautkontakte – und bei Hautkontakten können die Keime weiter übertragen werden.
  • In Kliniken erhalten viele Patienten Antibiotika, so dass antibiotikaresistente Keime einen Selektionsvorteil haben.

Deswegen müssen in den Kliniken andere Isolierungs- und Hygienemaßnahmen vorgenommen werden, als z. B. in Altenpflegeheimen.

Welche Hygieneanforderungen in Krankenhäusern und Rehakliniken sind geeignet, eine Übertragung von MRE zu vermeiden?

Grundsätzlich sind auch in Krankenhäusern und Rehakliniken die Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) einzuhalten.

Die wichtigsten multiresistenten Erreger (MRE):

MRSA

Die Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) umfangreiche Empfehlungen zur Prävention und Kontrolle von Methicillin-resistenten Staphylococcus aureus-Stämmen (MRSA) in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen publiziert und geht darin explizit auch auf die Belange von Rehabilitationseinrichtungen ein.

Meldepflicht

Seit 2009 gibt es bundesweit eine Meldepflicht für MRSA-Nachweise in Blut- und Liquorkulturen (Infektionsschutzgesetz – IfSG / § 7 Meldepflichtige Nachweise von Krankheitserregern).

Demnach müssen die Labore diese Keimnachweise an das Gesundheitsamt melden. Die Meldung muss an das für den Einsender zuständige Gesundheitsamt geschickt werden, d.h. wenn die Proben von Kliniken veranlasst wurden, an das für die jeweilige Klinik zuständige Gesundheitsamt, nicht an das für den Wohnort des Patienten zuständige Amt.

Die Gesundheitsämter werden dann weitere Recherchen anstellen. Die jeweiligen Erfassungsbögen mit den entsprechenden Kontaktdaten der Gesundheitsämter, können von den Einrichtungen heruntergeladen, ausgefüllt und problemlos an das zuständige Gesundheitsamt gesendet werden.

Seit wenigen Jahren nimmt die Verbreitung von MRSA leicht ab – in Deutschland, aber auch in vielen Ländern Europas.

Aktuelle Daten zu MRSA in Deutschland publiziert das Nationale Referenzzentrum für Staphylokokken und Enterokokken in Wernigerode. Das Epidemiologische Bulletin 40/2021 fasst Daten zur Häufigkeit, den Eigenschaften und dem Auftreten epidemischer MRSA in Krankenhäusern in Deutschland zusammen. Ebenfalls beschrieben werden Trends in der Resistenzentwicklung, das Auftreten und die Verbreitung von Community- und Livestock-assoziierten MRSA sowie Untersuchungen im Rahmen von Ausbruchsgeschehen. Daten zur Meldepflicht veröffentlicht das Robert Koch-Institut im Infektionsepidemiologischen Jahrbuch. Aktuelle Daten aus Europa werden regelmäßig vom European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) publiziert.

Das MRE-Netz hat Ergebnisse zur Meldepflicht von MRSA-Nachweisen sowie zur Prävalenz und zum Umgang mit MRSA publiziert:

MRSA in Blutkulturen

Heudorf U. Meldepflichten für Multiresistente Erreger – MRSA und CRE Erfahrungsbericht und Verbesserungsvorschläge aus dem MRE-Netz Rhein-Main. Umweltmedizin – Hygiene – Arbeitsmedizin 22 (6) 1-9 (2017)

Heudorf U, Mischler D, Bobyk D, Bornhofen B, Maiwald M, Merbs R, Mühlhaus R, Wendel L. Meldepflicht MRSA in Blutkulturen – Daten und Erfahrungen des MRE-Netz Rhein-Main, 2011. Das Gesundheitswesen (2013).

MRSA in der Rehabilitation

Heudorf U, Berres M, Hofmann S, Steul K. Management of patients with multidrug-resistant organisms in rehabilitation facilities. Results of a survey in the Rhine-Main region, Germany, 2019. GMS Hygiene and Infection Control 2020, Vol 15, ISSN 2196-5226.

Heudorf U, Kristeller A, Striegel M. Neue Wege für die Rehabilitation von Patienten mit Multiresistenten Erregern (MRE) – ein Bericht aus dem MRE-Netz Rhein-Main. Umweltmedizin – Hygiene – Arbeitsmedizin 21 (6) 323-326 (2016).

Heudorf U, Färber D, Mischler D, Schade M, Zinn C, Cuny C, Nillius D, Herrmann M. Multiresistente Erreger in Rehabilitationseinrichtungen im Rhein-Main-Gebiet, Deutschland, 2014: I. Prävalenz und Risikofaktoren. Rehabilitation (2015) 54(05):339-345.

Heudorf U, Färber D, Mischler D, Schade M, Zinn C, Nillius D, Herrmann M. Multiresistente Erreger in Rehabilitationseinrichtungen im Rhein-Main-Gebiet, Deutschland, 2014: II. Ärztliche Risikoanalyse und Hygienemaßnahmen. Rehabilitation (2015) 54(06): 375-381.

Heudorf U, Färber D, Nagel A, Kempf V, Mischler D. Multiresistente Erreger in der Rehabilitation – Ergebnisse einer Pilotstudie des MRE-Netz Rhein-Main, 2013. Umweltmedizin, Hygiene Arbeitsmedizin (2014) 19: 410-417.

Heudorf U, Exner M. MRSA-Patienten in der Rehabilitation – eine ärztliche Risikoanalyse nach KRINKO.- Hygiene und Medizin (2014) 39: 512-516.

Heudorf U, Hausemann A, Exner M. Bedarf an Hygienefachpersonal in der Rehabilitation – ein Diskussionsbeitrag aus dem MRE-Netzwerk Rhein-Main. Hygiene und Medizin (2014) 39: 504-511.

Heudorf U: Infektionsprävention und Rehabilitation: Vorab ärztliche Risikoanalyse. Deutsches Ärzteblatt (2014) 111 (47) A 2063/B 1756/C 1680.

Brandt C, Jahn-Mühl B, Parthé S, Pitten F, Merbs R, Heudorf U. MRSA/MRE in der Rehabilitation – Empfehlungen des MRE-Netz Rhein-Main. Rehabilitation. Rehabilitation 2012; 51: 254–258.

MRGN

Die Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) hat Hygienemaßnahmen bei Infektionen oder Besiedlung mit multiresistenten gramnegativen Stäbchen für medizinische Einrichtungen publiziert. fdsfhksdhfkjsd  .

Meldepflicht

Seit 2016 gibt es bundesweit eine Meldepflicht für den Nachweis von Enterobacteriacae und Acinetobacter spp. mit Carbapenem-resistenz (Besiedlung oder Infektion).

Das MRE-Netz Rhein-Main stellt einen Ermittlungsbogen für Meldungen Carbapenem-nichtempfindlicher Enterobacteriaceae und Acinetobacter zur Verfügung. Die jeweiligen Ermittlungsbögen mit den entsprechenden Kontaktdaten der Gesundheitsämter, können von den Einrichtungen heruntergeladen, ausgefüllt und problemlos an das zuständige Gesundheitsamt gesendet werden.

Aktuelle Daten zu MRGN in Deutschland publiziert das Nationale Referenzzentrum für Gramnegative Krankenhauserreger der Ruhr-Universität Bochum. Der Bericht des Nationalen Referenzzentrum für gramnegative Krankenhauserreger ist im Epidemiologischen Bulletin 31/2019 veröffentlicht. Daten zur Meldepflicht veröffentlicht das Robert Koch-Institut im Infektionsepidemiologischen Jahrbuch. Aktuelle Daten aus Europa werden regelmäßig vom European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) publiziert.

Das MRE-Netz hat Ergebnisse zur Meldepflicht von CRE-Nachweisen publiziert:

Meldepflicht von CRE-Nachweisen

Heudorf U. Meldepflichten für Multiresistente Erreger – MRSA und CRE Erfahrungsbericht und Verbesserungsvorschläge aus dem MRE-Netz Rhein-Main. Umweltmedizin – Hygiene – Arbeitsmedizin 22 (6) 1-9 (2017).

Heudorf U, Büttner B, Hauri AM, Heinmüller P, Hunfeld KP, Kaase M, Kleinkauf M, Albert-Braun S, Tessmann R, Kempf VAJ. Carbapenem non-susceptible gram-negative bacteria – analysis of the data obtained by a mandatory reporting system in the Rhine-Main region, Germany, 2012-2015. GMS Hygiene and Infection Control 2016, Vol 11 ISSN 2196-5226.

Heudorf U. Multiresistente Gramnegative Erreger (MRGN) mit Carbapenemresistenz. Aktuelle Herausforderungen in Klinik und Praxis. Hessisches Ärzteblatt (2015) 199-201.

Heudorf U. Empfehlung zum Umgang mit multiresistenten gramnegativen Stäbchen erschienen. Bericht über eine Fortbildungsveranstaltung des MRE-Netz Rhein-Main. Hessisches Ärztblatt (2012) 850-855.

VRE

Die Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) hat Empfehlungen zu Hygienemaßnahmen zur Prävention der Infektion durch Enterokokken mit speziellen Antibiotikaresistenzen publiziert.

Meldepflicht

Bislang gibt es keine Meldepflicht für VRE.

Aktuelle Daten zu MRSA in Deutschland publiziert das Nationale Referenzzentrum für Staphylokokken und Enterokokken in Wernigerode. Das Epidemiologische Bulletin 27/2021 fasst Daten zur Häufigkeit, den Eigenschaften und der Verbreitung von VRE in Deutschland zusammen.

Aktuelle Daten aus Europa werden regelmäßig vom European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) publiziert.

Das MRE-Netz hat sich in den letzten Jahren intensiv mit der Verbreitung von VRE befasst:

Untersuchung von VRE-Isolaten

Falgenhauer L, Preuser I, Imirzalioglu C, Falgenhauer J, Fritzenwanker M, Mack D, Best C, Heudorf U, Chakraborty T. Changing epidemiology of vancomycin-resistant Enterococcus faecium: Results of a genome-based study at a regional neurological acute hospital with intensive care and early rehabilitation treatment. Infect Prev Pract. 2021 Mar 27;3(2):100138. doi: 10.1016/j.infpip.2021.100138. eCollection 2021 Jun.

Falgenhauer L, Fritzenwanker M, Imirzalioglu C, Steul K, Scherer M, Rhine-Main VREffm study group, Heudorf U, Chakraborty T. Near-ubiquitous presence of a vancomycinresistant Enterococcus faecium ST117/CT71/ vanB –clone in the Rhine-Main metropolitan area of Germany. Antimicrobial Resitance and Infection Control.(2019) 8:128

Clostridioides difficile

Die Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) hat Hygienemaßnahmen bei Clostridioides difficile-Infektion (CDI) publiziert.

Meldepflicht

Es gibt eine Meldepflicht für C. diff.-Infektionen mit schwerem klinischen Verlauf.

Ein klinisch schwerer Verlauf der CDI liegt vor, wenn

  1. der Erkrankte zur Behandlung einer ambulant erworbenen Clostridioides (früher Clostridium) difficile-Infektion in eine medizinische Einrichtung aufgenommen wird,
  2. der Erkrankte zur Behandlung der Clostridioides (früher Clostridium) difficile-Infektion oder ihrer Komplikationen auf eine Intensivstation verlegt wird,
  3. ein chirurgischer Eingriff, z.B. Kolektomie, aufgrund eines Megakolons, einer Perforation oder einer refraktären Kolitis erfolgt oder
  4. der Erkrankte innerhalb von 30 Tagen nach der Feststellung der Clostridioides (früher Clostridium) difficile-Infektion verstirbt und die Infektion als direkte Todesursache oder als zum Tode beitragende Erkrankung gewertet wird.

Aktuelle Daten zu Clostridioides difficile in Deutschland publiziert das Nationale Referenzzentrum für Clostridioides difficile des Universitätsklinikums des Saarlandes. Daten zur Meldepflicht veröffentlicht das Robert Koch-Institut im Infektionsepidemiologischen Jahrbuch. Aktuelle Daten aus Europa werden regelmäßig vom European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) publiziert.

Vorträge

Informationsflyer für Patienten und Angehörige

Wir haben Informationsflyer zu den verschiedenen Erregern erstellt und diese auch in verschiedene Sprachen übersetzen lassen.

Diese dürfen Sie gerne an Patienten und Angehörige weitergeben und in Aufklärungsgesprächen verwenden.

Die Informationsflyer können kostenlos bei unserem Netzwerk bestellt werden.

Bestellformular

Sachgerechter Antibiotikaeinsatz

Die Entdeckung und Entwicklung von Antibiotika war ein Segen für die Menschheit. Antibiotika haben vielen Menschen das Leben gerettet. Durch zu umfangreichen Einsatz dieser wertvollen Medikamente entwickeln immer mehr Bakterien Resistenzen dagegen und die Antibiotika werden wirkungslos. Das Szenario bei einem „weiter so“ in wenigen Jahren keine wirksamen Antibiotika mehr zur Verfügung zu haben, quasi die „vorantibiotische Ära“ wieder erreicht zu haben, ist leider nicht ganz unrealistisch. Deswegen ist ein verantwortungsvoller Umgang mit den vorhandenen Antibiotika so wichtig.

Arbeitsgruppe Antibiotic Stewardship

Die Klinikübergreifende Arbeitsgruppe Antibiotic Stewardship (ABS) wurde – eingebettet in das MRE-Netz Rhein-Main – 2016 auf Initiative von Dr. Teßmann BG Unfallklinik Frankfurt am Main gegründet und bündelt die regionale Kompetenz vieler Akteure im Gesundheitswesen.

Ziele der ABS-Arbeitsgruppe:

  • Synergien stärken,
  • einheitliche Strukturen etablieren,
  • von und miteinander lernen.

Gemeinsame Fortbildungen sollen helfen, auf gleichem Informationsniveau zu bleiben, bzw. sich dort hin zu entwickeln, andernorts gut etablierte Prozesse sollen Interessierten zur Verfügung gestellt werden, Qualität soll verbessert werden.

Die Teilnahme von interessierten – auch niedergelassenen – Kollegen aus dem gesamten Netzwerkbereich ist ausdrücklich erwünscht.

Weitere Informationen und Kontakte finden Sie unter BG Unfallklinik Frankfurt am Main.

Flyer zum verantwortungsvollen Umgang mit Antibiotika

Das MRE Netz Rhein-Main eine Reihe von Flyern für Patienten und Angehörige erstellt, die über den verantwortungsvollen Umgang mit Antibiotika informieren.

Diese dürfen Sie gerne an Patienten und Angehörige weitergeben und in Aufklärungsgesprächen verwenden.

Weniger ist mehr

Antibiotika  bei Atemwegserkrankungen

80% aller Atemwegserkrankungen sind durch Viren verursacht, gegen die Antibiotika unwirksam sind

Wenn, dann richtig

Antibiotika bei Harnwegsinfektionen

Der Nachweis von Bakterien im Urin – ohne Beschwerden – ist normalerweise kein Grund für eine Antibiotika-Therapie

Wenn möglich, ohne

Antibiotika  bei Ohrenschmerzen

Bei 60% aller Kinder bessern sich die Beschwerden in den ersten 24 Stunden – auch ohne Antibiotika

Weniger ist mehr

Antibiotika  bei
Schnupfen

80% aller Atemwegserkrankungen sind durch Viren verursacht, gegen die Antibiotika unwirksam sind

Die Informationsflyer können kostenlos bei unserem Netzwerk bestellt werden.

Bestellformular

Teilnahme am Netzwerk

Das MRE-Netz Rhein-Main bietet die Möglichkeit einer kostenlosen Mitgliedschaft im Netzwerk.

Teilnahmevoraussetzungen:

  • Umsetzung Screening und Surveillance von MRSA / MRE nach RKI in der Modifikation des MRE-Netzwerks
  • Umsetzung der Hygiene-Anforderungen nach RKI-Empfehlungen (Hygieneplan)
  • Hygienepersonal analog HessHygVO
  • Händehygiene (Spenderausstattung, Erfassung des Händedesinfektionsmittelverbrauchs als Indikator; HDM Verbrauch >P 25 Hand-KISS auf allen Stationen, auf ITS > P50)
  • Information der Betroffenen, Angehörigen (Merkblatt…) und der weiterbehandelnden Ärzte mittels einem MRE-Überleitbogen (betreuenden Heime)
  • Kontinuierliche Erhebung und Übermittlung von (anonymisierten) Resistenzdaten, idealerweise wird dazu das betreuende mikrobiologische Labor um die Teilnahme am Antibiotika-Resistenz-Surveillance-Projekt des Robert-Koch-Instituts gebeten.

Wir haben Ihr Interesse geweckt und Sie möchten Mitgliedglied im MRE-Netz werden?

Ihre Einrichtung liegt im Zuständigkeitsbereich der Gesundheitsämter der Städte Frankfurt, Offenbach, Wiesbaden oder der Kreise Main-Taunus, Hochtaunus, Main-Kinzig, Rheingau-Taunus, Wetterau oder Landkreis Offenbach, dann brauchen Sie nur die ausgefüllte Teilnahme-Erklärung an Ihr zuständiges Gesundheitsamt zu senden!

Teilnahmevoraussetzungen:

  • Generelle Bereitschaft zur Aufnahme von MRE-Patienten (kein grundsätzlicher Ausschluss)
  • Umsetzung der Hygiene-Anforderungen nach RKI-Empfehlungen (Hygieneplan)
  • Händedesinfektionsmittelverbrauch ≥ 50% nach ASH (Hand-Kiss) und/oder generell Maßnahmen und Aktionen zur Promotion der Händehygiene
  • Übermittlung der Anzahl der MRE-Patienten (jeweils MRSA, MRGN, VRE) pro Jahr und der Gesamtpatienten pro Jahr
  • Information der Betroffenen, Angehörigen (Merkblatt…) und der weiterbehandelnden Ärzte/Einrichtung mittels einem MRE-Überleitbogen

Wir haben Ihr Interesse geweckt und Sie möchten Mitgliedglied im MRE-Netz werden?

Ihre Einrichtung liegt im Zuständigkeitsbereich der Gesundheitsämter der Städte Frankfurt, Offenbach, Wiesbaden oder der Kreise Main-Taunus, Hochtaunus, Main-Kinzig, Rheingau-Taunus, Wetterau oder Landkreis Offenbach, dann brauchen Sie nur die ausgefüllte Teilnahme-Erklärung an Ihr zuständiges Gesundheitsamt zu senden!

MRE-Siegel

Mitglieder des MRE-Netz Rhein-Main haben die Möglichkeit zu zeigen, dass sie über die gesetzlichen Vorschriften hinaus Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung von MRE umsetzen. Dazu hat die Landesarbeitsgemeinschaft der Hessischen MRE-Netzwerke Kriterien definiert, deren Einhaltung die Voraussetzung für die Verleihung des MRE-Siegls sind. Einrichtungen die ein MRE-Siegel anstreben müssen die Kriterien über mindestens zwei Jahre eingehalten bzw. umgesetzt haben. Die Überprüfung erfolgt durch das örtlich zuständige Gesundheitsamt.