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Gefördert durch:
Willy Robert Pitzer Stiftung

Bundesministerium für Gesundheit
Hessisches Sozialministerium
Die Förderung durch das Bundesministerium für Gesundheit erfolgt in einem Netzwerkverbund gemeinsam mit:

- dem InfectioSaarNetz, dem MRSA-Netz für das Saarland (Projektleiter Prof. Dr. Mathias Herrmann) und Kooperationspartnern

- dem Hessischen Landesprüfungs- und Untersuchungsamt im Gesundheitswesen, Zentrum für Gesundheitsschutz, Dillenburg (Projektleiterin PD Dr. Mardjan Arvand) und Kooperationspartnern

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MRE im Krankenhaus

MRSA ist primär ein Problem im Krankenhaus, da dort der Keim aus drei Gründen sehr viel problematischer ist als außerhalb des Krankenhauses:

  1. In Kliniken haben die Patienten oft Wunden (Verletzung oder Operationen), ihre Hautbarriere wird verletzt (z.B. durch Katheter, Infusionen), so dass die Keime von der Hautoberfläche – wo sie zunächst keine Probleme machen – unter die Haut gelangen können und zu Infektionen führen können.
  2. In Kliniken sind viele meist schwerkranke Menschen auf engem Raum zusammen, es gibt viele Hautkontakte – und bei Hautkontakten können die Keime weiter übertragen werden.
  3. In Kliniken erhalten viele Patienten Antibiotika, so dass antibiotikaresistente Keime einen Selektionsvorteil haben.

Deswegen müssen in den Kliniken strengste Isolierungs- und Hygienemaßnahmen vorgenommen werden und deswegen sollen MRSA-Patienten entlassen werden, sobald ihr klinischer Zustand es zulässt.

Seit 1.7.2009 gibt es eine Meldepflicht für MRSA aus Blut oder Liquor. Die Meldebögen mit der Adresse Ihres zuständigen Gesundheitsamtes finden Sie auf der verlinkten Seite.

Zum 01.05.2016 ist in Deutschland bundesweit eine Meldepflicht für den Nachweis carbapenemresistenter Erreger in Kraft getreten. Die Meldebögen mit der Adresse Ihres zuständigen Gesundheitsamtes finden Sie auf der verlinkten Seite. Die seit Mai gültigen Meldekriterien finden Sie nebenstehend.

Weitere Informationen zum Umgang mit MRSA und multiresistenten gramnegativen Erregern MRGN in Kliniken finden Sie nebenstehend.

Informationen zum richtigen Umgang mit multiresistenten Erregern außerhalb von Akutkliniken finden Sie unter den Abschnitten MRE in der Arztpraxis, MRE im Altenpflegeheim, MRE in der ambul. Pflege, MRE im Rettungsdienst und Krankentransport, MRE in der Dialyse, MRE in der Kindereinrichtung und MRE bei der Krankenfahrt.

Das MRE-Netz Mittelhessen hat in einer Arbeitsgruppe Empfehlungen zur Antibiotikatherapie bei multiresistenten Erregern erarbeitet, die für ambulant tätige Ärzte und Ärzte in (kleineren) Kliniken ohne Fachabteilungen für Infektiologie wertvolle Informationen und Hilfestellung geben können. Wir haben diese Informationen hier für Sie verlinkt.

Die vier MRE-Netzwerke in Hessen haben sich auf einheitliche Kriterien für die Siegelvergabe an Krankenhäuser und Altenpflegeheime geeinigt. Diese ab 2015 hessenweit geltenden Kriterien finden Sie nebenstehend im Bereich Teilnahme am Netzwerk.

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Weitere Informationen

KRINKO: Hygienemaßnahmen bei MRGN

KRINKO: MRSA Richtlinie

MRE Netz Empfehlung zum Screening

MRSA-Dekolonisation stationär im Krankenhaus

MRSA-Dekolonisation Patientenmerkblatt

Meldepflicht Carbapenemresistenz

Meldekriterien Carbapenemresistenz Mai 2016

Teilnahme am Netzwerk

Siegelkriterien

Teilnahmeerklärung

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